Hausbesuch

 

Wenn Sie oder ein Angehöriger krankheits- oder altersbedingt
nicht in der Lage sind, in die Praxis zu kommen, 
machen wir auch Hausbesuche oder kommen ins Altenheim.


Der Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn der Patient 
aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann - 
sei es aufgrund seines Alters oder krankheits- bzw. 
verletzungsbedingt. In diesem Fall wird der Hausbesuch von 
der Krankenkasse bezahlt. Auf dem ärztlichen Rezept sollte der 
Hausbesuch entsprechend verordnet sein.

Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder sprechen Sie uns an - 
wir werden uns bemühen,  Ihnen im Bedarfsfall zu helfen.

Selbverständlich besteht auch die Möglichkeit, bei einem vom Arzt
 verordneten Rezept, die Gebühren für einen Hausbesuch selbst zu 
tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.

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